Der Wahlfachkorb Legal Gender Studies (Frauen- und Geschlechterforschung) wird vom Institut für Römisches Recht aus geleitet. Korbkoordinator ist Univ.Prof. Dr. Nikolaus Benke.

Der Wahlfachkorb Legal Gender Studies wurde von der Aktion innovationen_in_der_lehre der Universität Wien im Studienjahr 2002 für besonders hohes Innovationspotential in der Kategorie "interdisziplinäre Projekte" prämiert.

Fragen und Anregungen zum Wahlfachkorb Legal Gender Studies (Frauen- und Geschlechterforschung) richten Sie bitte an folgende e-mail Adresse:

legal-gender-studies[at]univie.ac.at

 

I. Profil und Ausbildungsziel:

1. Legal Gender Studies als Disziplin an der Rechswissenschaftlichen Fakultät

"Legal Gender Studies" behandeln das Geschlechterverhältnis im rechtlichen Diskurs. Die Optik der Geschlechtsneutralität des Rechts täuscht vielfach: In der Konstruktion geschlechtsspezifischer Unterschiede spielt das Recht eine zentrale und höchst effiziente Rolle.

"Legal Gender Studies" bestehen innerhalb der Jurisprudenz als eine umfassende Querschnittsmaterie, weil sich die Gender-Fragestellungen durch alle Rechtsbereiche ziehen. Damit sind in besonderer Weise die juristischen Grundlagenfächer (va Rechtstheorie, Methodenlehre und Rechtsgeschichte) angesprochen, denn diese systemische Querschnittslagerung erfordert in erhöhtem Maß eine Basis aus Prolegomena und fundamentalen Propositionen methodischer wie materieller Art.

Dazu kommt, daß die enge Verbundenheit der rechtlichen Aspekte des Geschlechterverhältnisses mit außerrechtlichen Faktoren eine starke gesellschaftswissenschaftliche Perspektive mit sich bringt und sowohl Interesse als auch Kapazität für trans- und interdisziplinäres Arbeiten erfordert.

2. Interessenten- und Adressatenkreis für ein akademisches Angebot von Legal Gender Studies

Die seit einigen Jahren an der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät stattfindenen "Vorläuferveranstaltungen" zum Wahlfachkorb der Legal Gender Studies erfreuen sich eines regen Zulaufs seitens jener Studierenden, deren Interessensschwerpunkte aktuelle gesellschafts- und rechtspolitische Themenstellungen mitumfassen. Diese Lehrveranstaltungen decken offenbar auch das Bedürfnis nach einer Auseinandersetzung mit der Rechtswirklichkeit ab, dem bei den überwiegend rechtsdogmatisch orientierten Pflichtdisziplinen des Jusstudium kaum Raum gegeben wird bzw. werden kann.

Hand in Hand damit geht ein bei etlichen StudentInnen bestehendes Interesse an trans- und interdisziplinärer akademischer Arbeit, dem die Legal Gender Studies in ergiebiger Weise Rechnung tragen können.

3. Umsetzung einer universitären Ausbildung in Legal Gender Studies am Arbeitsmarkt

Folgende rechtliche Veränderungen werden vermehrt einen ganz konkreten Bedarf an Expertinnen und Experten, die in juristischen Gender-Themen versiert sind, mit sich bringen:

3.1. Mehr und mehr werden öffentliche wie private Institutionen Frauenförderprogramme entwickeln bzw umsetzen müssen. In beiden Bereichen - Entwicklung wie Umsetzung - wird es vor allem einer spezifischen juristischen Expertise bedürfen.

3.2. Sexuelle Belästigung und andere geschlechtsspezifische Diskriminierungen werden immer häufiger als Delikte rechtlich wahrgenommen und machen in einigen Rechtskreisen bereits einen erheblichen Anteil der anhängigen Verfahren aus. Dafür ist ein bedeutender Braintrust im judizialen, advokatischen und im legistischen Bereich erforderlich.

3.3. Einen weiteren praktischen Einsatzbereich bildet die rechtliche Entwicklung und Betreuung von Themen, die sich aus den immer vielfältiger werdenden Formen von Familien und Lebensgemeinschaften ergeben. Nur wer Gender-Konstruktionen durch adäquates Analysieren zu durchschauen gelernt hat, wird in Zukunft juristisch produktiv etwas beitragen können, wenn es um die Konzeption, die Betreuung oder die Abwicklung eines familialen oder quasi-familialen Lebensverhältnisses geht.

 

II. Voraussetzungen für den Erwerb des Diploms im Wahlfachkorb Legal Gender Studies (Frauen- und Geschlechterforschung):

1. Anforderungen

Die erforderliche Gesamtstundenzahl beträgt 12 Semesterwochenstunden. Die angebotenen Lehrveranstaltungen sind jeweils dem Kern- oder Wahlbereich zugeordnet; mindestens sechs Semesterwochenstunden sind aus dem Angebot des Kernbereichs zu absolvieren.

 

Übersicht

 

2. Alter Studienplan

Studierende im alten Studienplan haben insgesamt 14 Stunden zu absolvieren; über den für Sie geltenden Modus erhalten Sie Auskunft im Sekretariat des Instituts.