Gastprofessorin Dr. Urlike Babusiaux

030214 Einführung in das römische Erbrecht

Termine

MO 15.5.2023: 15 Uhr, Vortrag: Dis Manibus: Neues zum Römischen Grabrecht, Dachgeschoss (Juridicum)

DI 16.5.2023: 10-14 Uhr, Testament und Erbeinsetzung, Seminarraum Röm. Recht

MI 17.5.2023: 9-13 Uhr, Legatsrecht, Seminarraum Röm. Recht

MO 22.5.2023: 9-13 Uhr, Fideikommisse und „Stiftungen“, Seminarraum Röm. Recht

DI 23.5.2023: 11-15 Uhr, Gesetzliche Erbfolge, Seminarraum 43 Juridicum

Anmeldung: u:space

Inhalt: Das Erbrecht bildet in den in Justinians Digesten gesammelten Juristenschriften den weitaus wichtigsten Teil des Vermögensrechts. Es ist von zahlreichen Streitfragen durchzogen und wird durch wechselhafte Entwicklungen des kaiserzeitlichen Rechts verkompliziert. Dennoch sind die in der römischen Kaiserzeit ausgebildeten Strukturen und die bereits auf die römische Republik zurückgehenden Grundannahmen bis heute prägend für das kontinentaleuropäische Erbrecht. Vor allem aber eignet sich das römische Erbrecht wie kein anderes Rechtsgebiet dazu, die historische Entwicklung des römischen Privatrechts nachzuzeichnen und das Zusammenwirken der verschiedenen Rechtsschichten zu erforschen. Der Einbezug der materialen Überlieferung in Inschriften vervollständigt das sich aus der juristischen Überlieferung ergebende Bild um die gesellschaftlich-politische Bedeutung des Erbrechts, die sich vor allem im antiken Euergetismus verewigt hat.

Das Seminar richtet sich an Student:innen der Rechtswissenschaft sowie der Alten Geschichte. Quellentexte werden in Original und Übersetzung präsentiert und diskutiert.

Bei regelmässiger Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Auf Grundlage juristischer und epigraphischer Quellentexte werden die wichtigsten Institute des römischen Erbrechts in ihrer Entwicklung dargestellt und erläutert. Neben dem Testament und der Erbeinsetzung stehen das Legatsrecht und die Fideikommisse im Vordergrund; ein abschliessender Vergleich betrifft die gesetzliche Erbfolge.

Slides und Handouts finden sich ab 15.5. auf der Homepage:

www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/babusiaux/Lehrveranstaltungen-FS-23/Gastprofessur-in-Wien.html

Kurzbiografie:

Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (geb. 1973) studierte deutsches und französisches Recht an der Universität des Saarlandes; 2005 wurde sie mit der Arbeit „Id quod actum est. Zur Ermittlung des Parteiwillens im klassischen römischen Zivilprozess“ (München 2006) bei Prof. Dr. Dr. Alfons Bürge promoviert; 2009 erfolgte die Habilitation aufgrund des Werkes: „Papinians Quaestiones. Zur rhetorischen Methode eines spätklassischen Juristen“ (München 2011). Seit 2009 ist sie Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich; 2012 war sie Gastprofessorin an der Université Paris II, Panthéon Assas. 2013 lehnte sie einen Ruf auf eine W3-Professur für Römisches Recht, Antike Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an die LMU München ab; 2016 war sie Co-Direktorin des Collegio di diritto romano (zusammen mit Prof. Dario Mantovani). Seit 2017 ist die Mitherausgeberin der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte, romanistische Abteilung; seit Januar 2021 Teilprojektleiterin im Universitären Forschungsschwerpunkt der Universität Zürich: „Human Reproduction Reloaded“ sowie Leiterin des vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Projektes: „Pflicht zur Erinnerung? Lateinische Grabinschriften als Quelle des römischen Testamentsrechts“.

Ihre Forschungen betreffen das römische Recht (z.B. „Wege zur Rechtsgeschichte. Römisches Erbrecht, Köln/Wien/Weimar 2015, 2. Aufl. 2021), vor allem die Methode der römischen Juristen und das römische Erbrecht, weiter die Juristische Epigraphik. Daneben befasst sie sich mit französischem, deutschem und schweizerischem Privatrecht und betreut zurzeit den Zürcher Kommentar zum Bereicherungsrecht.

 

Die Termine zu den Vorträgen finden Sie hier.