I. Antrittsvoraussetzungen und Prüfungsgestaltung

1. Formale Antrittsvoraussetzungen

Voraussetzung, um bei der FÜM 1 (Fachübergreifende Modulprüfung "Europäische und internationale Grundlagen des Rechts") antreten zu können, ist die positive Absolvierung der STEOP.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über U:SPACE. Zu beachten sind dabei die Anmeldefristen, welche folgender Seite zu entnehmen sind:

https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/diplomstudium/modulpruefungen/pruefungswochen-und-anmeldefristen/


2. Inhaltliche Antrittsvoraussetzungen

Für ein erfolgreiches Ablegen der FÜM 1 ist Praxis im Lösen schriftlicher Fälle erforderlich. Zu diesem Zweck empfehlen wir den Besuch der angebotenen Vorlesungen und mindestens einer Pflichtübung aus Sachenrecht sowie aus Schuldrecht (näheres siehe Studienberatung und Stoffabgrenzung). Die Angaben vergangener Klausuren stehen als Dateien zur Verfügung.


3. Prüfungsgestaltung

Die FÜM 1 ist eine schriftliche Prüfung, die 180 Minuten dauert und aus drei Teilbereichen besteht: Grundlagen des Europarechts, Grundlagen des Völkerrechts und Romanistische Fundamente.

Für das positive Bestehen der FÜM 1 ist es erforderlich, in jedem der einzelnen drei Teilbereiche eine Mindestpunkteanzahl zu erreichen, nämlich in:
Grundlagen des Europarechts: 12 von maximal möglichen 30 Punkten
Grundlagen des Völkerrechts: 12 von maximal möglichen 30 Punkten
Romanistische Fundamente: 40 von maximal möglichen 120 Punkten

Neben der Mindestpunkteanzahl in den einzelnen Teilbereichen müssen für das positive Bestehen der FÜM 1 insgesamt mindestens 80 von maximal möglichen 180 Punkten erreicht werden.

Überkleidung, Taschen etc. dürfen nicht an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Die Saalaufsicht wird (je nach Gelegenheit in den diversen Hörsälen) entsprechende Hinweise geben, wo diese Sachen abgelegt werden können.

Die Sitzordnung wird von der Saalaufsicht bestimmt. Im allgemeinen ist nur jede zweite Sitzreihe und innerhalb der Reihen nur jeder zweite Platz zu besetzen.

Zur Prüfung ist unbedingt der Studentenausweis oder notfalls ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) mitzubringen. Sofort nach Einnehmen des Platzes ist dieser offen bereitzulegen. Achtung: Bei Fehlen eines Lichtbildausweises kann die Prüfung nicht mitgeschrieben werden!

Das Verwenden von Lehrbüchern, Mitschriften oder sonstigen Unterlagen bei der Prüfung ist nicht gestattet. Das benötigte Papier wird von uns zur Verfügung gestellt.

Vergewissern Sie sich vor der Abgabe, dass Ihre Arbeit mit Ihrem Vor- und Nachnamen und der Matrikelnummer versehen ist und alle Blätter enthält. Der Vor- und Familienname muss auf jeder Seite vermerkt sein.

Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt durch Anschlag im Dekanat.


4. Prüfungswiederholungen

Insgesamt sind maximal vier Antritte möglich. Beim dritten Antritt kann der Prüfer frei gewählt werden. Der vierte Antritt erfolgt kommissionell und schriftlich.