Romanissimum
Das Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien hat es sich auch zur Aufgabe gemacht, national wie international tätigen Vertreterinnen und Vertretern des wissenschaftlichen Nachwuchses die Möglichkeit zu bieten, am Institut aus ihren aktuellen Projekten zu berichteten. Dazu wurde mit dem „Romanissimum“ das Format einer eigenen Vortragsreihe entwickelt. In diesem Kontext konnte, gleichsam in Eröffnung mehrerer für 2025 am Institut geplanter Veranstaltungen, Ende Jänner zu gleich zwei Vorträgen geladen werden:
Am Mittwoch, den 15. Jänner 2025 sprach Herr Vaclav Dvorsky (Karls-Universität Prag / Katholische Universität Leuven) über „Das depositum irregulare im römischen Recht“ (Fotot 2). Den Ausführungen Dvorskys, der sich in seiner kurz vor dem Abschluss stehenden Dissertation mit diesem, zwischen Verwahrungs- und Darlehensvertrag zu verortendem Rechtsgeschäft sowohl im Gefüge des klassischen römischen Rechts als auch mit seiner Rezeption befasst, folgte eine angeregte Diskussion zu römischem Banken- und Exekutionsrecht, aber auch zu methodischen Fragestellungen.
Am Montag, den 20. Jänner 2025 referierte Herr Dr. Jakob Kepplinger von der Johannes-Kepler-Universität Linz aus seinem Habilitationsprojekt zum römischen Vergleich (transactio) und konzentrierte sich dabei auf ein spezifisches dogmatisches Problem: „De errore in transactionibus“ (Foto 3). Kepplingers präzise Exegesen waren wertvoller Impuls für intensiven Diskurs über das römische Irrtumsrecht und damit verbundenen Abgrenzungsfragen.
Beiden Vortragenden sei von Seiten des Instituts nochmals herzlich gedankt!