Wahlfächer und Wahlfachkörbe


Die in § 10 Abs 5 Studienplan aufgezählten Fachbereiche, aus denen die juristischen Wahlfächer von den Studierenden gewählt werden, stellen zugleich je einen Wahlfachkorb dar. Widmet sich ein/e Studierende/r einem bestimmten Thema und absolviert in diesem Bereich 14 Semesterstunden gemäß einem Wahlfachkorbprogramm, erhält er über diese Spezialausbildung ein eigenes Zeugnis. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind im Prüfungspaß einzutragen. Der Wahlfachkorbkoordinator bestätigt im Prüfungspass die Absolvierung des Wahlfachkorbes.

Lehrveranstaltungen, die als Vorlesungen (VO) oder Kurs (KU) gekennzeichnet sind, können überdies als juristisches Wahlfach angerechnet werden (doppelte Anrechnung).

Mitglieder des Instituts für Römisches Recht halten regelmäßig Lehrveranstaltungen aus dem Bereich folgender Wahlfachkörbe ab:

  • Computer und Recht
  • Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte
  • Medizinrecht
  • Legal Gender Studies (Frauen- und Geschlechterforschung)

Die Absolvierung eines Wahlfachkorbes ist an keinen Studienabschnitt gebunden. Aus didaktischen Gründen empfiehlt jedoch die Studienkommission, die Wahlfächer und den Wahlfachkorb im Zusammenhang mit den entsprechenden Pflichtfächern zu absolvieren.

Auszug aus dem Studienplan:

§ 10 (5) Juristische Wahlfächer sind aus folgenden Fachbereichen festzulegen:

"Bank- und Versicherungsrecht (Finanzdienstleistungsrecht)"
"Computer und Recht"
"Erbrecht und Vermögensnachfolge"
"Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte"
"Europarecht"
"Frauen- und Geschlechterforschung (Gender Studies)"
"Grund- und Menschenrechte"
"Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung"
"Kultur- und Religionsrecht"
"Liegenschafts- und Baurecht"
"Mediation und andere Formen alternativer Konfliktbeilegung"
"Medizinrecht"
"Recht der Internationalen Beziehungen"
"Rechtsphilosophie, -ethik und –theorie"
"Staat und Verwaltung"
"Strafjustiz und Kriminalwissenschaften"
"Umweltrecht"
"Wirtschafts- und Unternehmensrecht"
"Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht"
"Wohnrecht"

§ 11 (1) Die Studierenden können das Wahlfächerangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zu einer Schwerpunktausbildung nutzen. Sie haben nach Abschluß des Diplomstudiums Anspruch auf ein besonderes Zeugnis (Diplom über die absolvierte Schwerpunktausbildung), wenn sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 14 Semesterstunden aus einem dieser Schwerpunktausbildung gewidmeten Wahlfachkorb absolviert haben. Jeder der in § 10 Abs 5 genannten Fachbereiche bildet einen Wahlfachkorb.
(2) Das Programm eines Wahlfachkorbes ist von der Studienkommission festzulegen. Es hat die korbspezifischen Wahlfächer zu benennen.
(3) Ist eine Lehrveranstaltung in mehreren Wahlfachkörben enthalten, so ist sie für jeden dieser Wahlfachkörbe einzurechnen.
(4) In den zu einem Wahlfachkorb gehörenden Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Diese Lehrveranstaltungen sollen vorzugsweise als Kurse abgehalten werden.
(5) Das Programm soll Praktika (§ 15 Abs 3) enthalten und nach Möglichkeit auch die Absolvierung einer Praxis in einschlägigen Einrichtungen vorsehen.
(6) In Wahlfachkörben sollen nach Möglichkeit auch Lehrveranstaltungen in Fremdsprachen, insbesondere in Englisch oder Französisch, angeboten werden.
(7) Über die 14 Semesterstunden des Wahlfachkorbes sind die dem jeweiligen Lehrveranstaltungstyp adäquaten Prüfungen abzulegen.
(8) Das den Studierenden bei Absolvierung einer Schwerpunktausbildung vom Studiendekan auszustellende Zeugnis hat neben den in § 47 Abs 2 UniStG genannten Angaben zu enthalten: die Benennung der Schwerpunktausbildung, die absolvierten Wahlfachlehrveranstaltungen, die Namen der Lehrveranstaltungsleiter, die Gesamtstundenzahl der Schwerpunktausbildung und die Stundenzahl der einzelnen Wahlfachlehrveranstaltungen sowie die Beurteilungen aus den einzelnen Wahlfachlehrveranstaltungen.