Studienberatung
Römisches Privatrecht im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Wien
Juristisch-Didaktisches Konzept
Das römische Recht eignet sich vorzüglich, den Anfängerinnen und Anfängern Grundlegendes an juristischer Methode wie an juristischen Inhalten zu vermitteln und sie dadurch auf das Studium des geltenden Rechts, insbesondere des Privatrechts, vorzubereiten.
Die bleibenden Leistungen der römischen Juristen lassen sich gerade am Beginn des modernen juristischen Studiums in besonders gewinnbringender Weise nutzbar machen: Mit dem römischen Recht kann man den Anfängerinnen und Anfängern gleichsam ein Labor bieten, in dem sie an ausgewählten Quellen elementare Denkweisen und Vorstellungsmodelle der juristischen Disziplin kennenlernen.
Um die exemplarischen Leistungen römischrechtlicher Methodik wie Dogmatik mit Blick auf ihren aktuellen Gehalt zu vermitteln, geht das Pflichtfach "Römisches Privatrecht" primär auf juristische Grundprobleme und allgemeine Rechtsfiguren ein und betont dieser Präferenz gemäß das Interesse an bestimmten juristisch-dogmatischen Aspekten vor dem Interesse an einer rechtshistorisch umfassenden Analyse.
Römisches Privatrecht im rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Wien
Römisches Privatrecht ist ein Pflichtfach des ersten Studienabschnitts. Der erste Studienabschnitt ist auf 2 Semester angelegt und umfaßt 4 Pflichtfächer: Einführung, Römisches Privatrecht, Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte sowie Strafrecht.
Die nachhaltige Kraft des römischen Rechts beruht in der Hauptsache auf zwei Leistungen der römischen Juristen. Ihnen ist es gelungen, eine Vielzahl wesentlicher Problemtypen des Rechts zu erkennen und zu erfassen: Dabei haben sie erstens spezifisch juristische Denkweisen entwickelt und hiemit grundlegende Methoden wissenschaftlicher Rechtsfindung herausgebildet sowie zweitens inhaltlich Modelle und Lösungen geschaffen, die noch heute teils unverändert, teils ihrem Ansatz nach fortbestehen.
Das römische Privatrecht - und dabei insbesondere das Sachenrecht und das Schuldrecht - ist die technisch durchgestaltete juristische Manifestation einer entwickelten liberalen Ökonomie. Die Errungenschaft, freies Wirtschaften durch eigenständige Rechtsinstitute zu ermöglichen bzw. zu unterstützen wie auch einer bisweilen sachlich gebotenen Kontrolle zu unterwerfen, hat dem römischen Sachen- und Schuldrecht eine gleichsam überzeitliche Wirkung verschafft.
Im Lichte der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Demokratisierung vieler Staaten und der fortschreitenden Integration Europas erscheint der Bedarf nach generellen, genuin privatrechtlichen Grundlagen aktueller denn je. Dem römischen Recht kann in dieser Situation – auch im Hinblick auf ein gemeineuropäisches Privatrecht – eine höchst bedeutsame Rolle zukommen: Es erweist sich einmal mehr als gemeinsame juristische Grammatik und als allgemeines Grundvokabular der kontinentaleuropäischen Privatrechtskreise, auf die – fernab jeder antiquarischen Liebhaberei – schon aus der Notwendigkeit einer raschen Verständigung und Vereinheitlichung zurückzugreifen sich aufdrängt.
Lehrveranstaltungen
Einen Überblick über das gesamte Pflichtübungsangebot des laufenden Semesters finden Sie unter Lehre.
Das Institut
Eine Übersicht über die Gliederung des Instituts gibt es auf der Seite Team.
Fremdsprachige Lehrveranstaltungen findet Sie auf der Seite Lehre.
Fachübergreifende Modulprüfung FÜM1
Die FÜM1 ist eine schriftliche Prüfung, die 180 Minuten dauert und aus drei Teilbereichen besteht: Grundlagen des Europarechts, Grundlagen des Völkerrechts und Romanistische Fundamente. Weiteres finden Sie unter Prüfungen.
Tipps für Quereinsteiger
Regelmäßig werden für Quereinsteiger Lehrveranstaltungen auch antizyklisch, für Anfänger (aus dem Bereich Sachenrecht im Sommersemester) und Fortgeschrittene (aus dem Bereich Schuldrecht im Wintersemester) abgehalten. Diese Lehrveranstaltungen sind in der LV-Übersicht Römisches Recht besonders gekennzeichnet.
Wahlfächer und Wahlfachkörbe
Die Studierenden können das Wahlfächerangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zu einer Schwerpunktausbildung nutzen. Sie haben diesfalls nach Abschluss des Diplomstudiums Anspruch auf eine besondere Bestätigung. wenn sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 Semesterstunden (18 ECTS) aus einem, dieser Schwerpunktausbildung gewidmeten, Wahlfachkorb absolviert haben. Jeder der in § 18 des Studienplans genannten Fachbereiche kann einen Wahlfachkorb bilden (§ 19 Abs 1 Studienplan).
Die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind im Prüfungspass einzutragen. Der Wahlfachkorbkoordinator bestätigt im Prüfungspass die Absolvierung des Wahlfachkorbes.